Mitglied sein oder werden
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft im IfP e.V. interessieren!
Mit einer Mitgliedschaft
- fördern Sie psychoanalytische Therorie und Praxis und
- ermöglichen die Aus- und Weiterbildung jüngerer Kolleg*innen in Psychoanalyse, Analytischer Psychologie, Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Tiefenpsychologie.
Außerdem haben Sie folgende Vorteile und Möglichkeiten:
- persönlicher und fachlicher Austausch in einem lebendigen Institut mit unterschiedlichen Fachgruppen
- Teilnahme an institutsinternen Arbeitsgruppen
- Teilnahme an regelmäßigen, i.d.R. zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen des Instituts
- aktuelle berufspolitische Informationen über den institutsinternen Mailverteiler
- kostenlose Nutzung der umfangreichen Bibliothek, z.B. über das Bibliothekssystem Libreja
- Teilnahme an allen Veranstaltungen des Vorlesungsverzeichnisses
- Zugriff auf praxisrelevante Dokumente z.B. zum Datenschutz in der Praxis, über die interne Webseite des IfP
- Unterstützung bei der Weitergabe oder Übernahme einer Praxis durch die AG Praxisweitergabe
- Nutzung der Institutsräume für Fortbildungsveranstaltungen
- Unterstützung bei Forschungsvorhaben
- aktuelle Informationen über Veranstaltungen anderer Institutionen, Stellenausschreibungen etc.
- Den Mitgliedsbeitrag können Sie nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz von der Steuer absetzen.
Den jährlichen Mitgliedsbeitrag für jede Art der Mitgliedschaft erfragen Sie bitte unter sekretariat@ifp-berlin.de. Wenn Sie Ihre Aus- oder Weiterbildung gerade beendet haben, ist eine Ermäßigung des Beitrags, z.B. bis zur Niederlassung, möglich.
Das Institut hat ordentliche Mitglieder und affiliierte Mitglieder (sowie Ehrenmitglieder). Die Voraussetzungen für die ordentliche Mitgliedschaft laut aktueller Satzung sind im Folgenden beschrieben. Im September 2019 wurde eine Satzungsänderung beschlossen, die eine Veränderung der Mitgliedschaft für TfP-Absolvent*innen darstellt. (Stand: 07.09.2019).
Ordentliche Mitglieder können auf Vorschlag des jeweils zugehörigen Fachrichtungsinstituts werden:
1. Psychoanalytiker*innen für die Fachrichtung Psychoanalyse, Analytische Psychologie sowie Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die ihre Aus-/Weiterbildung am Institut erfolgreich abgeschlossen haben.
2. Psychoanalytiker*innen der Fachrichtung Psychoanalyse und Psychoanalytiker*innen der Fachrichtung Analytische Psychologie, die ihre Aus-/Weiterbildung an einer von der DPG oder DGAP anerkannten Aus-/Weiterbildungsstätte erfolgreich abgeschlossen haben oder als ordentliches Mitglied in die psychoanalytische Fachgesellschaft DPG oder DGAP aufgenommen wurden.
3. Aufgenommen werden können Analytische Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die ihre Aus-/Weiterbildung an einer von der VAKJP anerkannten Aus-/Weiterbildungsstätte erfolgreich abgeschlossen haben oder als ordentliches Mitglied in die psychoanalytische Fachgesellschaft VAKJP aufgenommen wurden.
4. Psychoanalytiker*innen und Analytische Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die ihre Aus-/Weiter-bildung nicht an einer von der DPG, DGAP oder VAKJP anerkannten Aus-/Weiterbildungsstätte erfolgreich abgeschlossen haben, sofern sie Mitglied der DGPT oder VAKJP und bereits Mitglied eines der Fachrichtungsinstitute des IfP geworden sind.
5. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapeut*innen sowie tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die ihre Aus-/Weiterbildung am Institut erfolgreich abgeschlossen haben. Ihrem Aufnahmeantrag ist von der Mitgliederversammlung stattzugeben.
6. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapeut*innen sowie tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die ihre Aus-/Weiterbildung erfolgreich an einer von der DPG, DGAP oder VAKJP anerkannten Aus-/Weiterbildungsstätte abgeschlossen haben.
7. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapeut*innen und Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, die ihre Weiterbildung nicht an einer von der DPG, DGAP oder VAKJP anerkannten Aus- /Weiterbildungsstätte erfolgreich abgeschlossen haben, sofern sie Mitglied der DGPT oder VAKJP und bereits Mitglied eines der Fachrichtungsinstitute des IfP geworden sind.
Weitere Details entnehmen SIe bitte der jeweils aktuell gültigen Satzung des IfP Berlin, die Sie hier downloaden können.+