Kosten und Einnahmen
Hinweis: Wir informieren an dieser Stelle über die Ausbildungsfinanzierung nach dem bisherigen Modell (bis 2032). Sobald die Bedingungen für die Weiterbildung nach neuem Modell feststehen, finden Sie dazu hier ebenfalls Informationen.
Eine psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung muss selbst finanziert werden. Wir sind ein gemeinnütziger Verein, wollen also mit unseren Ausbildungsangeboten keinen Gewinn erzielen, was bedeutet, dass wir die Kosten für Sie möglichst niedrig halten. Nichtsdestotrotz ist die Finanzierung einer psychotherapeutischen Ausbildung für die meisten Aus- und Weiterbildungsteilnehmenden eine ökonomische Herausforderung.
Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Ausbildungsgang und individuellem Ausbildungsverlauf. In den ersten beiden Ausbildungsabschnitten ist nach unserer Erfahrung eine berufliche Tätigkeit neben der Ausbildung erforderlich, im letzten Abschnitt der Ausbildung können die Kosten ggf. durch die Einnahmen der Ausbildungsbehandlungen getragen werden. Sie haben also die Möglichkeit, Ihre Ausbildung durch eigene Behandlungstätigkeit im Verlauf der Ausbildung zu refinanzieren – Ihren Ausgaben stehen Einnahmen gegenüber.
Ausbildungskandidat*innen haben Ausgaben (u.a. Semestergebühren, Selbsterfahrung, Supervision) und erzielen durch die Ausbildungsbehandlungen auch Einnahmen. In allen Ausbildungsgänge ist es möglich, dass die Ausgaben durch die Einnahmen im zweiten Ausbildungsabschnitt kompensiert werden können.
Wegen des erhöhten Aufwandes insbesondere bei der Selbsterfahrung und wegen der höheren Anzahl der geforderten Behandlungsstunden (und damit längerer Ausbildungsdauer) sind die Kosten in den psychoanalytischen Ausbildungsgängen höher als in den TfP-Ausbildungsgängen, in denen weniger Behandlungsstunden gefordert sind. Das liegt daran, dass im „verklammerten“ psychoanalytischen Ausbildungsgang in beiden Fachkunden, also psychoanalytischer Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, ausgebildet wird und in beiden Fachkunden Ausbildungsbehandlungen erforderlich sind. Daraus folgt auch, dass Ausbildungsteilnehmende in den psychoanalytischen Ausbildungen höhere Einnahmen aus den Ausbildungsbehandlungen erzielen können.
Es gibt an den verschiedenen Psychotherapie-Instituten unterschiedliche Modelle der Finanzierung einer Aus- bzw. Weiterbildung: Entweder über monatliche oder jährliche feste Gebühren (aber ohne Einnahmen) oder über Ausgaben und Einnahmen (wie z.B. am IfP).
Ausgaben
Alle Ausbildungsteilnehmenden zahlen eine einheitliche Semestergebühr (Pauschale), die bei Doppelausbildung höher ist. Die Kosten für die zu leistenden Supervisions- und Lehranalyse- bzw. Lehrtherapiestunden werden mit individuell den Supervisor*innen und Lehranalytiker*innen vereinbart.
Hinzu kommen weitere Gebühren, z.B. bei der Immatrikulation, ggf. Prüfungsgebühren des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, außerdem der Verdienstausfall für 1200 Stunden für die Praktische Tätigkeit I, der mit einberechnet werden muss, da diese in der Regel nicht oder nur gering bezahlt wird. Die 600 Stunden Praktische Tätigkeit II müssen Sie dagegen nicht extern ableisten – es wird Ihnen Ihre Behandlungstätigkeit über die Ambulanz des IfP anerkannt. Im Kandidat*innen- und Praktikant*innenstatus kommt die Miete für einen Behandlungsraum hinzu.
Eine Übersicht über alle Gebühren im Rahmen der Aus- und Weiterbildung finden Sie in dem Auszug aus der Gebührenordnung des IfP rechts unter Downloads.
Einnahmen
Ab dem Beginn der Behandlungsphase stehen den Ausbildungskosten auch Einnahmen gegenüber. Die über die Krankenkassen abgerechneten Leistungen werden abzüglich eines Verwaltungsbeitrags an die Ausbildungsteilnehmenden ausgezahlt. Sie können also Behandlungsstunden abrechnen und ein Honorar von derzeit ca. 100,00 Euro/Behandlungsstunde erhalten, minus der Verwaltungsabgabe von derzeit 11%, also 89 Euro pro Stunde (Stand: 08/2021).
Trotz dieser Einnahmen ist eine begleitende berufliche Tätigkeit in der Regel erforderlich. Wenn mehr als die geforderten Behandlungsstunden geleistet werden (je nach Ausbildungsgang, max. 1.600, siehe Aus- und Weiterbildungsrichtlinien), werden entsprechend höhere Einnahmen erzielt.
Bei kontinuierlichen steuerpflichtigen Einkünften kann es günstig sein, die Ausgaben für die Ausbildung vor Steuerabzug vom Finanzamt berücksichtigen zu lassen.
Beispielhafte Kosten/Einnahmenrechnungen
Bitte beachten Sie: Für die Abrechnung der Behandlungen ist die Behandlungsgenehmigung Voraussetzung, die Sie in der Regel mit dem Bestehen der Zwischenprüfung erwerben.
Sowohl die Dauer der Ausbildung als auch der Umfang der Lehranalyse/-therapie und der durchgeführten Behandlungen variieren individuell. Bei einer Verlängerung der Ausbildung kommen Mehrkosten für Semestergebühren, Supervisionsstunden und Lehranalyse/-therapiestunden hinzu. Es handelt sich deshalb um Beispielrechnungen (als PDF, rechts unter Download).
a) Gleichzeitiger Erwerb der Fachkunden tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse („verklammerte Ausbildung“) Erwachsene und Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Die Aufstellungen beziehen sich auf die gesetzlich geforderte Mindestdauer der Ausbildung von fünf Jahren, die allerdings häufig überschritten wird.
b) Tiefenpsychologisch fundierte Ausbildungen (Erwachsene und KiJu): Die Aufstellungen beziehen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren, der unserer Erfahrung realistischer ist als die gesetzlich geforderte Mindestdauer der Ausbildung von drei Jahren.
Ansprechpartner
Sekretariat
Anja Renoth
Sprechzeiten:
Montag 16.00-19.00 Uhr
Dienstag 11.00-13.00 Uhr
Donnerstag 16.00-18.00 Uhr
Telefon: 030.841 867 – 11
Fax: 030.841 867 – 13
E-Mail: sekretariat@ifp-berlin.de
Geschäftsführer
Dr. Schmidt-Rogge
E-Mail: geschaeftsfuehrung@ifp-berlin.de
Download
Links
- Information: Finanzierung einer psa. Aus-und Weiterbildung (Webseite der DGPT)
- Finanzierungsmöglichkeit: Bildungskredit des Bundesverwaltungsamtes
- Finanzierungsmöglichkeit: Studienkredit der KfW-Bank
- Unterstützungsmöglichkeit: Studienstiftung der DPG
- Information: Stiftung Warentest-Artikel zu Studienkrediten 09/2013