Institut für Psychotherapie e.V. Berlin Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte (Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin) Anerkannte Weiterbildungsstätte (Ärztekammer Berlin)

Theorie, Selbsterfahrung, Behandlungspraxis und Praktische Tätigkeit im Bereich Kinder und Jugendliche

Theorieinhalte

Die Aus- bzw. Weiterbildung zum*zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit der Fachkunde analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen psychotherapie gliedert sich in die Abschnitte Grund- und Hauptstudium . In der theoretischen Ausbildung wird in Vorlesungen, Seminaren und im Eigenstudium ein Wissensstoff erarbeitet, der (lt. Ausbildungsrichtlinie 2014) folgende Inhalte und Gebiete umfasst:

Grundkenntnisse (200 Stunden)

  • entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie mit Schwerpunkt psychoanalytische Entwicklungspsychologie und unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Aspekte
  • allgemeine und spezielle Krankheitslehre im Kindes- und Jugendalter
  • allgemeine Neurosenlehre, Krankheitsbilder, Psychodynamik
  • psychosomatische Krankheitslehre
  • kinder- und jugendpsychiatrische Krankheitslehre
  • Geschichte der Psychotherapie und der Kinder- und Jugendlichen- Psychoanalyse
  • differentielle Diagnostik und Indikationsstellung, Prognose
  • Testdiagnostik
  • verhaltenstherapeutische Krankheitslehre
  • Säuglingsforschung und Umgang mit Störungen der frühen Vater-Mutter-Kind- Beziehung
  • intra- und interpersonelle Aspekte psychisch er und psychisch mitbedingter Störungen in Paarbeziehungen, Familien und Gruppen, Behandlungskonzepte bei Familien und Gruppen
  • Prävention und Rehabilitation
  • medizinische und pharmakologische Grundkenntnisse für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
  • Methoden und Erkenntnisse der Psychotherapie forschung
  • Konzepte zur Dokumentation wie auch zur Evaluation von psychoanalytischen und tiefenpsychologisch fundierten Behandlungsverläufen (Qualitätssicherung)
  • Berufsethik und Berufsrecht, medizinische und psychosoziale Versorgungssysteme, Organisationsstrukturen des Arbeitsfeldes, Kooperation mit Ärzten und anderen Berufsgruppen

Vertiefte Ausbildung (400 Stunden)

  • Theorie und Praxis der Diagnostik, insbesondere Anamnese, psychoanalytisches Erstinterview, szenisches Verstehen, Indikationsstellung und Prognose, Fallkonzeptualisierung und Behandlungsplanung
  • Rahmenbedingungen der Psychotherapie, Behandlungssetting, Einleitung und Beendigung der Behandlung, Einführung in Behandlungsverfahren bei Kindern und Jugendlichen
  • Behandlungskonzepte in der analytischen und tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie, (Differenzier ung psychoanalytischer und tiefenpsychologisch fundierter Behandlung) und deren Anwendung, Kasuistik seelisch erkrankter Kinder und Jugendlicher
  • Dynamik der Beziehungen zwischen Therapeuten und Kind/Jugendlichem sowie deren Eltern und anderen bedeutsamen Beziehungspersonen im psychotherapeutischen Behandlungsprozess: Übertragung und Gegenübertragung, Motivation, Widerstand und Regression.
  • Therapiebegleitende, tiefenpsychologisch fun dierte Gesprächsführung mit den Beziehungspersonen des Kindes oder Jugendlichen im Hinblick auf deren psychische Beteiligung an der Erkrankung des Kindes oder Jugen dlichen und im Hinblick auf deren Bedeutung für den therapeutischen Prozess
  • Behandlungstechnik bei Langzeittherapien von Kindern und Jugendlichen
  • Behandlungstechnik bei Kurzzeittherapien von Kindern und Jugendlichen
  • Behandlungstechnik bei Kriseninterventionen von Kindern und Jugendlichen
  • Behandlungstechnik bei Störungen der frühen Vater- Mutter- Kind Beziehung

Die genauen Inhalte der theoretischen Aus- und Weiterbildung entnehmen Sie bitte der aktuellen Aus- und Weiterbildungsrichtlinie Ihrer Fachrichtung.


Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung ist wichtiger Bestandteil der gesamten Aus-/Weiterbildung. Für die Ausbildung zum*zur Psychoanalytiker*in ist eine hochfrequente Lehranalyse von 3 (bis 4) Stunden in der Woche obligatorisch. Teilnehmer*innen des Aus-/Weiterbildungsgangs tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie können wählen, ob sie eine Lehranalyse oder eine, in der Regel einstündige Lehrtherapie machen möchten. Allerdings empfehlen wir auch diesen Weiterbildungsteilnehmer*innen eine hochfrequente Selbsterfahrung zu machen.

Die Teilnehmer*innen der Aus-/Weiterbildung zum analytischen Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten wie auch die Teilnehmer*innen des Ausbildungsgangs tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wählen ihre*n Lehranalytiker*in aus einer der beiden Fachrichtungen Psychoanalyse bzw. Analytische Psychotherapie.


Therapeutische Behandlungspraxis

Die therapeutische Behandlungspraxis beginnt mit dem zweiten Jahr der Aus-/Weiterbildung mit der Anamnesenerhebung, die unter Supervision stattfindet. Die eigene Erfahrung der Anamnesenerhebung, die ausführlichen Besprechungen mit den Supervisoren, die Diskussionen in den kasuistisch – technischen Seminaren führen zu einem fundierten Wissen in der Diagnostik, Indikation und Behandlungsplanung. Überlegungen zur Psychodynamik und zum analytischen Verstehen der Begegnung mit den Patient*innen werden vermittelt und die Fähigkeiten zum analytischen Denken entwickelt.

Die Teilnehmer*innen der Aus-/Weiterbildung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beginnen nach dem vierten Semester mit den Behandlungen. Die Behandlungen werden über die Ambulanz des Instituts vermittelt. Alle Behandlungen werden durch die Supervisor*innen des Instituts begleitet. Außerdem finden regelmäßig technische kasuistische Seminare statt, in denen die Praktikant*innen in der Gruppe mit Dozent*innen ihre Behandlungen vorstellen und diskutieren. In speziellen Seminaren werden die Grundlagen und Besonderheiten der Behandlungstechnik vermittelt. Darüber hinaus werden in Seminaren auch Behandlungen der Dozent*innen vorgestellt und unter einem spezifischen Schwerpunkt diskutiert.


Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit (PT) nach PThG umfasst 1800 Stunden. Mindestens 1200 Std. müssen in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, die im Sinne des Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder die von der nach § 10 Abs. 4 Psychotherapeutengesetzt zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen wird, absolviert werden. Die übrigen 600 Stunden (gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2) werden Ihnen über die Ambulanz des IfP anerkannt, müssen also nicht zusätzlich extern abgeleistet werden. Die PT muss in Abschnitten von jeweils mind. 3 Monaten absolviert werden. Ein solcher Abschnitt muss auch mind. 300 Stunden umfassen.

Ausbildungsteilnehmer*innen in der Ausbildung zum Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen höchsten 50 % der PT in Einrichtungen der Erwachsenen-Psychiatrie abgeleistet haben.

Mit der PT sollten Sie möglichst frühzeitig (frühestens mit Beginn der Ausbildung) beginnen, da Sie so Erfahrungen in psychiatrischen und psychotherapeutischen Feldern sammeln, die zeitlich vor der Durchführung der eigenen Behandlungen liegen sollen. In der PT geht es darum, einen möglichst breiten Eindruck des jeweiligen Gebietes zu gewinnen. Praktika in Einrichtungen mit spezieller Klientel (z.B. in Suchtstationen, Gerontopsychiatrien, Kinder- und Jugendlichenpsychiatrien usw.) dürfen daher in der Regel nur im Umfang von jeweils 3 Monaten absolviert werden.

Die Praktika werden in Einrichtungen absolviert, mit denen das Institut Kooperationsverträge hat. Eine Liste dieser Einrichtungen finden Sie rechts unter Download. Sie bewerben sich selbst direkt bei den Einrichtungen. Bitte beachten Sie, dass das Praktikum erst nach Zulassung durch das Institut und der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags begonnen werden darf. Praktikumszeiten, die davor liegen, können nicht anerkannt werden! Bitte lesen Sie zum Thema Praktische Tätigkeit nach PThG auch unsere Antworten auf Häufig gestellte Fragen.

Ansprechpartner

Sekretariat
Anja Renoth
Sprechzeiten:
Montag 16.00-19.00 Uhr
Dienstag 11.00-13.00 Uhr
Donnerstag 16.00-18.00 Uhr
Telefon: 030.841 867 – 11
Fax: 030.841 867 – 13
E-Mail: sekretariat@ifp-berlin.de

 

Geschäftsführer
Dr. Schmidt-Rogge
E-Mail: geschaeftsfuehrung@ifp-berlin.de

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